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FFH-Lebensräume des Königsforsts

Mindestens 5 Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse im Königsforst

Hainsimsen-Buchenwald
Hainsimsen-Buchenwald
© Holger Sticht
Die Richtlinie 92/43/EWG oder Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union, die von den Mitgliedstaaten der EU 1992 einstimmig beschlossen wurde. Eines ihrer wesentlichen Instrumente ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.

Die FFH-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse.

Der Königsforst ist nicht nur Naturschutzgebiet, er ist in der selben Abgrenzung von 2518 ha auch als FaunaFloraHabitat- und Vogelschutzgebiet gemeldet und in das europaweite Schutzgebietsnetz Natura 2000 integriert.

Fünf Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem, d.h. von EU-weitem Interesse sind im FFH- und Vogelschutzgebiet Königsforst derzeit noch vorhanden:

  • Erlen-Eschen- und Weichholzauwald (91E0, prioritär)
  • Hainsimsen-Buchenwald (9110)
  • Alte bodensaure Eichenwälder auf sandebenen (9190)
  • Stieleichen-Hainbuchenwald (9160)
  • Waldmeister-Buchenwald (9130)

Andere Lebensraumtypen wie bspw. Zwischenmoore und Binnendünen wurden im Laufe des 20. Jahrhunderts zerstört. Der Moorwald, ein weiterer prioritärer, d.h. mit dem höchsten Schutzstatus versehener Lebensraumtyp ist nur noch sehr kleinflächig erhalten. Bei Durchführung geeigneter Maßnahmen könnten diese Habitate an mehreren Stellen wiederentwickelt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landes NRW: Natura2000-Gebiet Königsforst, LANUV

Königsforst
Bündnis Heideterrasse e.V.