Die FFH-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse.
Der Königsforst ist nicht nur Naturschutzgebiet, er ist in der selben Abgrenzung von 2518 ha auch als FaunaFloraHabitat- und Vogelschutzgebiet gemeldet und in das europaweite Schutzgebietsnetz Natura 2000 integriert.
Fünf Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem, d.h. von EU-weitem Interesse sind im FFH- und Vogelschutzgebiet Königsforst derzeit noch vorhanden:
- Erlen-Eschen- und Weichholzauwald (91E0, prioritär)
- Hainsimsen-Buchenwald (9110)
- Alte bodensaure Eichenwälder auf sandebenen (9190)
- Stieleichen-Hainbuchenwald (9160)
- Waldmeister-Buchenwald (9130)
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landes NRW: Natura2000-Gebiet Königsforst, LANUV