Das Gericht hattte u.a. entschieden, dass künftig nicht nur S/L Bahnen und Rollwege einem derartigen Verfahren zu unterziehen sind, sondern auch alle kapazitätsrelevanten Infrastruktur-Maßnahmen auf dem Flughafengelände!
Es ist die 1. und wohl einmalige Gelegenheit und Chance für alle lärmgeplagten und am Schutz der Wahner Heide interessierten Bürger*innen, sich zu den überzogenen Ausbauplänen des Flughafens zu äußern! Bis zum 5. Dezember besteht die Möglichkeit, die umfangreichen Unterlagen einzusehen, bis zum 19. Dezember können Einwendungen eingereicht werden.
Alle Informationen inklusive Muster-Einwendung finden Sie auf der Seite der Lärmschutzgemeinschaft Köln/Bonn: http://www.fluglaerm-koeln-bonn.de/